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AIM
08.08.2008 00:21 (UTC)[zitieren]
Laut der Richtlinie in Nordrhein-Westfalen drohen dem Bericht zufolge „Filesharern“ erst dann Strafen, wenn sie mehr als 200 Dateien illegal heruntergeladen haben. In den südlichen Bundesländern liege die Messlatte bei einer Schadenshöhe von etwa 3000 Euro. Sachsen-Anhalts Beamte agierten erst bei 3000 Dateien oder 200 Filmen. Niedersachsen arbeite an einer Leitlinie, sagte der Sprecher des Justizministeriums, Georg Weßling. Berlin war bereits zuvor dafür bekannt, praktisch gar nicht gegen Raubkopierer vorzugehen.
Entsetzen bei der Musik- und Filmindustrie

Die Musik- und Filmindustrie zeigt sich von den neuen Leitlinien sehr enttäuscht. "Raubkopien sind kein Bagatelldelikt. Das ist so, als würde die Justiz plötzlich Ladendiebstahl nicht mehr verfolgen", sagte Daniel Knöll vom Bundesverband Musikindustrie WELT ONLINE. Die Musikindustrie ging bislang vor allem zivilrechtlich mit Abmahnungen und Unterlassungsverfügungen gegen Raubkopierer vor. Diese Praxis wird sich nun wohl nicht mehr aufrechterhalten lassen, da die Justiz bei der Identitätsfeststellung der Kopierer mitgeholfen hatte.

Die Filmindustrie setzt derweil auf das Vertrauen, das man sich in den vergangenen Jahren erarbeitet habe. "Die Staatsanwälte, die mit uns zusammenarbeiten, wissen, wie die Sache gelagert ist", so Christine Ehlers von der Gesellschaft zur Verfolgung von Urheberrechtsverletzungen (GVU). Die Filmindustrie setzt auf Strafverfolgung – auch bei Raubkopierern, die lediglich eine Datei ins Internet gestellt. "Wir haben es besonders auf solche Täter abgesehen, die einen aktuellen Film erstmals im Internet anbieten", sagte Ehlers. Noch ist unklar, wie die Staatsanwaltschaften in solchen Fällen künftig reagieren werden.

Kölns Generalstaatsanwalt Jürgen Kapischke sagte dem "Focus": „Das Internet soll kein straffreier Raum werden. Es wäre aber unverhältnismäßig, bei jedem Jugendlichen zu durchsuchen, der sich einen Film oder eine Musikdatei herunter geladen hat.“

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